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Wird Gesichtserkennungssoftware auch in der Stadt Bern eingesetzt?

Gesichtserkennung ist die häufigste Form von biometrischer Massenüberwachung, dem unterschiedslosen oder stichprobenartigen Beobachten, Verfolgen und sonstige Verarbeiten von biometrischen Daten von Individuen oder Gruppen. GaP-Stadträtin Simone Machado frägt, ob Gesichtserkennung auch in Bern eingesetzt wird.

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Biometrische Daten sind sowohl unter der Europäischen Datenschutzverordnung als auch dem revidierten schweizerischen Datenschutzgesetz besonders schützenswert.

«Der Einsatz solcher Technologien im öffentlichen Raum (als Massenüberwachung) oder in Situationen von starken Machtgefällen (z.B. am Arbeitsplatz), stellt eine Gefahr für unsere Grundrechte dar. Es kann das Wahrnehmen von Grundrechten wie die Meinungsäusserungs- oder Versammlungsfreiheit einschränken und aufgrund von Profiling, basierend auf solchen Daten, zu Diskriminierung führen.», heisst es im Aufruf von 'Reclaim Your Face.

Gesichtserkennung, die häufigste Form von biometrischer Überwachung, wird inzwischen mit alarmierender Geschwindigkeit in ganz Europa getestet und eingesetzt. Sie ist mittlerweile in Schulen und Stadien, an Flughäfen, selbst in Spielcasinos zu finden. Sie kommt ebenfalls für die vorhersagende Polizeiarbeit (Predictive Policing) zum Einsatz, sowie, im Hinblick auf die COVID-19-Pandemie, zur Durchsetzung von Social Distancing, und zwar sowohl in Form von Apps wie auch durch „smarte“ Videoüberwachung. In der Schweiz werden biometrische Überwachungssysteme von einigen kantonalen Polizeibehörden bei der Strafverfolgung eingesetzt. Ausserdem wird vermutet, dass die berüchtigte Gesichter-Suchmaschine ClearviewAI Gesichter von in der Schweiz lebenden Menschen rechtswidrig massenhaft im Internet gesammelt hat, um ihre Datenbank zu füttern.

Aufgrund dieser beunruhigenden Entwicklungen wird der Gemeinderat beauftragt:
1. abzuklären, ob Gesichtserkennung in der Stadt Bern eingesetzt wird, sei es von Privaten oder durch die Kantonspolizei.
2. abzuklären, ob von der Kantonspolizei betreffend die Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt Bern die Gesichtserkennungssoftware Clearview Ai eingesetzt wird.
3. abzuklären, ob es möglich ist, eine «safezone» vor biometrischer Massenüberwachung zu schaffen und insbesondere keine Gesichtserkennung auf städtischem Boden zuzulassen.
4. abzuklären, ob der Gemeinderat bereit ist, hierfür der Kantonspolizei einen entsprechendenAuftrag erteilen kann.

Trotz der offensichtlichen Dringlichkeit des Vorstosses hat das Büro des Berner Stadtrates die Grundrechte einmal mehr hintenangestellt und die dringliche Behandlung verweigert.