GaP-Stadträtin Simone Machado und Luzius Theiler haben bei Regierungsstatthalterin Ladina Kirchen Stimmrechtsbeschwerde gegen den Stadtratsbeschluss betreffend «Viererfeld/Mittelfeld: Abgabe von Land im Baurecht und Verpflichtungskredit» erhoben. Durch die Vermischung unterschiedlicher Fragestellungen in einer Abstimmungsvorlage kann der freie Wille der Stimmenden nicht zum Ausdruck kommen.
Keine Generalvollmacht an den Gemeinderat
Der Entscheid über die Baurechtsverträge darf nicht allein dem Gemeinderat überlassen werden. Von der Höhe der Baurechtszinsen und den Gestaltungsvorschriften hängt es ab, ob die Versprechungen betreffend Preisgünstigkeit und Qualität der Wohnungen eingehalten werden können. Die im Stadtrat zu Begründung der Generalermächtigung des Gemeinderates angeführte "Planungssicherheit der Investoren" darf nicht über den Volksrechten stehen.
Absage der Abstimmung vom 15. Mai
Einer Stimmrechtsbeschwerde kommt aufschiebende Wirkung zu, sofern die von der Regierungsstatthalterin nicht aufgehoben wird. Die Beschwerde verlangt Aufrechterhaltung der aufschiebenden Wirkung. Mit der Absage der Abstimmung hat der Gemeinderat den Entscheid der Regierungsstatthalterin vorweg genommen.
Chance für neues Denken
2004 lehnte das Stimmvolk die Überbauung des Vierefeldes ab. 2016 fand eine neue Vorlage mit dem Versprechen auf "bezahlbaren Wohnraum" mit 53% gegen den Willen der betroffenen Länggasse eine hauchdünne Mehrheit. Inzwischen steht fest, dass mit den bereits heute bekannten Infrastrukturkosten von 200 Mio. Franken (= 200'000 Franken pro Wohnung ohne Baukosten) preisgünstiger Wohnungsbau auf dem Viererfeld unmöglich ist. Es ist darum wichtig, dass jetzt Zeit gewonnen ist für neue Überlegungen, ob es sich lohnt, ein einzigartiges Erholungsgebiet für weitere teure Wohnungen (davon hat es genug in Bern) zu opfern.
In der Anlage der vollständige Wortlaut der Beschwerde.