Grün alternative Partei

Und das im "rot-grünen" Bern! Schmürzeln bei den Armen

Die Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger bekamen kürzlich vom Sozialdienst der Stadt Bern ein Schreiben mit der Mitteilung, dass die bisher ausgerichtete Jahresendzulage von Fr. 100.00 (für Einzelpersonen) abgeschafft wurde.

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An Stelle der Jahresendzulage wird auf die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung bei der Ausrichtung eines familiären Festes oder für religiöse Anlässe gemäss kantonalem Sozialhilfegesetz verwiesen.

1. Bei der Jahresendzulage handelte es sich um einen bedingungslos ausbezahlten Zustupf an die am Jahresende besonders hohen Lebenskosten. Die erwähnte kantonale Unterstützung hingegen ist an ein Gesuch mit Begründung und Nachweis gebunden, was viele Berechtigte abschrecken wird. Ist der Gemeinderat nicht auch der Auffassung, dass beide Formen der Unterstützung an die wirtschaftlich schwächste Stadtbewohnerschaft nebeneinander Berechtigung hat?

2. Ist der Gemeinderat bereit, die bedingungslose Jahresendzulage nächstes Jahr wieder auszuzahlen und in Anbetracht der momentan guten finanziellen Situation der Stadt mindestens zu verdoppeln?

Zur Antwort des Gemeinderates:

Die Antwort ist nachvollziehbar, aber trotzdem kleinlich. Der Statd Bern geht es gegenwärtig finanziell sehr gut, deshalb wird normalerweise bei Ausgaben und besonders bei Bau-Investitionen nicht so genau auf den Franken geschaut. Und wenn ein millionenteures Projekt nicht klappt, ist keiner von den bestbezahlten Experten verantwortlich, dann wird einfach nochmals Geld nachgeschossen, siehe z. B. Schulinformatik. Aber 350'000.- für eine bedingunslose Jahresendzulage ohne Nachweis soll die Stadt nicht vermögen ... Ein Lichtblick ist immerhin, dass die Sozialdirektion den Betroffenen  "aktiv und unbürokratisch" helfen will, zum kantonalen Geld für "religiöse und familiäre Anlässe" zu kommen.

Aktualisiert am 21. 12. 2019