6 der 13 Wohnungen sollen nach dem im Stadtrat mit knapper Mehrheit gefassten Beschluss nach sog. GüWR-Kriterien vermietet werden.
Als GüWR-Wohnungen werden die vom Fonds subventionierten Wohnungen bezeichnet. Sie stehen Mieterinnen und Mietern zur Verfügung, die klar definierte Kriterien, insbesondere hinsichtlich Einkommen und Vermögen, erfüllen müssen. Die Mietzinse von GüWR-Wohnungen werden mittels unterschiedlich hoher Rabatte auf eine definierte Limite verringert. Der Mietzins einer 4-Zimmer-GüWR-Wohnung darf beispielsweise netto nur maximal Fr. 1 100.00 pro Monat betragen. Je halbes Zimmer werden Fr. 100.00 zu den Mietzinslimiten dazugerechnet (4.5 Zi-Whg. = Fr. 1 200.00).
Manche Anwohnerinnen und Anwohner bedauern allerdings das Verschwinden des "Central-Parkes", der mit seinem Gemeinschaftsgarten und dem kleinen "Böxli"-Treffpunkt für viele ein wichtiger Begegnungsort wurde.