Dieses «Anti-Terror-Gesetz» stellt Personen unter Generalverdacht und öffnet Tür und Tor für Willkür. Neu könnten Massnahmen gegen «terroristische Gefährder» ergriffen werden, selbst wenn noch keine Straftat begangen wurde. Es würde reichen, wenn «Anhaltspunkte» vorhanden sind, dass die Person «eine terroristische Aktivität ausüben wird». Diese Definition ist gefährlich ungenau. Darum warnt Amnesty International, dass auch legitime Aktivitäten von Journalistinnen, politischen Aktivisten und der Zivilgesellschaft betroffen sein könnten.
Doch damit nicht genug: Die Einteilung, wer ein Gefährder ist, übernimmt nicht ein unabhängiger Richter, sondern die Polizei gleich selber. Die Massnahmen können gegen Kinder ab 12 Jahren (respektive ab 15 bei Hausarrest) ausgesprochen werden – ohne gerichtliche Anordnung. Das ist ein Verstoss gegen die UNO-Kinderrechtskonvention und hat der Schweiz scharfe Kritik der UNO eingebracht.
Um dieses Gesetz zu verhindern, braucht es jetzt Ihre Unterstützung – jede Unterschrift zählt!