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Neue Viererfeld-Vorlage: Letztes Schlacht?

"Die letzte Schlacht ums Viererfeld" titelt der Bund. Der Gemeinderat hat die nächste Abstimmungsvorlage zur Überbauung des Viererfeldes und des Mittelfeldes veröffentlicht. Die Abstimmung ist für den 15. Mai 2022 vorgesehen. Allerdings ist es sehr fraglich, ob dieser Termin angesichts der vielen Mängel der Vorlage eingehalten werden kann.

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Der „Stadtpark“ zwischen den „Gärten“ und dem Wald ist nur bis 2054 rechtlich gesichert. Nachher kann er ebenfalls überbaut werden. (Bild: Stadt Bern)

Klar geht aus dem Entwurf zur Abstimmungsvorlage nur hervor, dass nichts klar ist.

Der Masterplan dient als Grundlage, es kann aber auch davon abgewichen werden. Bei Bedarf sind «gutbegründete» Abweichungen möglich. Bereits jetzt ist für die Stadt klar, dass viel zu aufwendig und teuer geplant wurde. Das Volk stimmt übe eine Katze im Sack ab.

Für die erste Etappe mit ca. 160 Wohnungen muss es schnell gehen mit dem Ziel, sie 2028, am Schluss der 3. Amtszeit des Stadtpräsidenten, einzuweihen. Deshalb wird auf einen Wettbewerb und auf ein qualitätssicherndes Verfahren verzichtet. Nur ist aus dem Vortrag nicht ersichtlich, wo diese erste Etappe gebaut werden soll.

Der "Stadtpark" zwischen den "Gärten" und dem Wald ist nur bis 2054 rechtlich gesichert. Nachher kann er ebenfalls überbaut werden. (Bild: Stadt Bern)
Die letzte Abstimmung wurde wurde ganz knapp, gegen das betroffene Quartier, mit dem Versprechen auf preisgünstige Wohnungen gewonnen. Wirklich preisgünstige Wohnungen, sog. GÜWR-Wohnungen, die an Einkommensgrenzen gebunden sind, wird es aber nur wenige geben, es sei eine "gewisse Zahl" davon vorgesehen, steht im Vortrag.

Die Hälfte der Wohnungen sollen von Genossenschaften nach dem System der "Kostenmiete" vermietet werden. Kostenmiete ist jedoch für die Mietenden nur günstig, wenn die Baurechtszinsen günstig sind. Das ist in Anbetracht der enormen Infrastrukturkosten von rund 200 Millionen Franken, ohne Schulhaus, zu bezweifeln. Im Unterschied zu früheren Wohnbauvorlagen (z.B. Burgernziel und Holligen) soll das Volk nicht mehr über die Baurechtsvergaben entscheiden können, diese Kompetenz wird im Entwurf zur Abstimmungsvorlage für alle Etappen an den Gemeinderat übertragen. Wenn im Laufe der Planung die Kosten immer weiter steigen, werden auch die Baurechtszinse und damit die Mieten immer weiter steigen ...

Diese Generalvollmachten an den Gemeinderat, sowohl zu Änderungen am Masterplan wie zur Festsetzung der Baurechtszinsen, werden mit der Kreditvorlage für die Infrastruktur gekoppelt, es soll nur eine Abstimmung geben. Ob dies mit dem Prinzip der "Einheit der Materie" vereinbar ist, werden vielleicht die Gerichte entscheiden müssen.