Anfrage im Stadtrat:
Organisation und Finanzierung von «Hallo Velo!» stützen sich auf das Reglement zur Förderung des Fuss- und Veloverkehrs. «Ziel der Förderungsmassnahmen ist die Umlagerung des motorisierten Individualverkehrs in der Stadt auf den Fuss- und Veloverkehr in Abstimmung mit dem öffentlichen Verkehr» (Art. 2 Abs.1). Viele FussgängerInnen sind auf einen gut erreichbaren und zuverlässigen ÖV angewiesen. Es ist wenig sinnvoll, wenn mit einer Velomassnahme der Fussverkehr behindert wird.
- Ist der Gemeinderat bereit, bei einer nächsten Durchführung von Hallo Velo! eine Streckenführung zu wählen, welche höchstens minimale und zeitlich kurze Einschränkungen des ÖV’s bedingt?
- Bei politischen Demonstrationen (die wegen ihrer Grundrechtsrelevanz zu bevorzugen sind), werden den Veranstaltern strenge Auflagen zur Vermeidung von längerdauernden Störungen des ÖV’s gemacht. Kann der Gemeinderat zusichern, dass bei anderen Grossanlässen wie Strassenläufen und Velorennen, die sich im Sommer zuweilen im Wochenentakt folgen, analoge Vorgaben zur Vermeidung von massiven Einschränkungen des öffentlichen Verkehrs auferlegt werden?