Bedenklich ist die Begründungen der Migros.
Die Fahrtenzahlen lägen seit der Eröffnung des Westside bedeutend höher als erlaubt und mit dem vorliegenden Gesuch solle «in Absprache mit der Stadt Bern» eine «Legalisierung» dieses unrechtmässigen Zustandes ermöglicht werden.
Offensichtlich haben weder die Migros noch die Stadt Bern je ernsthafte Bemühungen unternommen, das Fahrtenmodell durchzusetzen. Obwohl die zulässigen Fahrtenzahlen seit Eröffnung des Westside erheblich überschritten wurden, hat die Stadt nie auch nur versucht, die in der Baubewilligung vorgeschriebenen Sanktionen (die bis zur Schliessung des Betriebes gehen können) zu ergreifen.
Das Baugesuch der Migros Aare dient der «nachträglichen Legalisierung» des jahrelangen Fehlverhaltens sowohl der Gesuchstellerin wie auch der Kontrollorgane der Stadt Bern. Die Gutheissung käme einer «Belohnung» für illegales Verhalten und zugleich einer Ermunterung für Behörden gleich, bei wirtschaftlich einflussreichen Unternehmen beide Augen zuzudrücken. Die nachträgliche Änderung der Baubewilligung wäre zudem ein Präjudiz, dass auch alle anderen verkehrsintensiven Einrichtungen, die auf Grund einer Begrenzung der Fahrtenkontingente bewilligt wurden, ihre Fahrten nachträglich erhöhen können.
Die GaP verlangt, dass das Baugesuch vom Regierungsstatthalter beurteilt wird, da die Stadt durch ihre Hilfestellungen an die Migros befangen ist.
Das Dossier des Bauinspektorates, u. a. mit dem in der Einsprache zitierten Umweltverträglichkeitsbericht der Migros, isteinsehbar unter: https://bernbox.bern.ch/index.php/s/sTsYpbyFcAnDBbJ
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