Grün alternative Partei

Für sichere Trottoirs ohne E-Bikes. Zürich macht’s vor!

Auf Grund der klaren Ergebnisse eines Rechtsgutachtens hat die Stadt Zürich ihre Praxis betreffend Benutzung der Trottoirs durch Velos und E-Bikes grundlegend geändert. Velofahrende dürfen nur noch ausnahmsweise das Trottoir benutzten, schnelle E-Bikes überhaupt nicht mehr. Grundsätzlich dürfen nur Fussgängerinnen und Fussgänger das Trottoir benützen.

bild zu  Für sichere Trottoirs ohne E-Bikes. Zürich macht’s vor!

Die Gutachter, Prof. Dr. iur. Alain Griffel und Dr. iur. Mathias Kaufmann, kommen zum Schluss, dass die Anordnung von Rad- und Fusswegen auf Trottoirs nicht zulässig ist.  Es gibt jedoch einige wenige Ausnahmen (zum Beispiel gehbehinderte Personen mit motorisierten Rollstühlen). 

Die Signalisation von Rad- und Fusswegen («Rad- und Fussweg mit getrennten Verkehrsflächen» und «gemeinsamer Rad- und Fussweg») ist gemäss dem Rechtsgutachten auf Trottoirs nicht zulässig. Hingegen ist die Anordnung «Fussweg» mit der Zusatztafel «Velo gestattet» gemäss Gutachten in Ausnahmefällen weiterhin möglich.

Mit einer Motion im Berner Stadtrat verlangt nun Luzius Theiler (GaP), den Masterplan Veloinfrastruktur nach den Erkenntnissen des Rechtsgutachtens von Prof. Dr. iur. Alain Griffel und Dr. iur. Mathias Kaufmann sowie der neuen Praxis der Stadt Zürich zu überprüfen und anzupassen und dem Stadtrat eine Kreditvorlage für die nötigen Umsignalisierungen und die baulichen Anpassungen zu unterbreiten.