Grün alternative Partei

Berner Stadtregierung vertreibt Klimajugend

Nun haben Graffenried und Nause also ihre Drohung wahrgemacht und den Bundesplatz polizeilich geräumt. Dennoch war die Aktion ein grosser Erfolg. Zu lange musste die Klimakrise hinter dem Coronavirus anstehen und um Aufmerksamkeit buhlen. Jetzt – dank der Besetzung des Bundesplatzes – hat sie endlich wieder die Aufmerksamkeit, die sie verdient. Keinem Parlamentsmitglied wurde ein Haar gekrümmt, im Gegenteil, einige der hohen Herren haben jeden Verstand und Anstand verloren. Zur Polizeiaktion stellen sich aber kritische Fragen, z.B. wer hat den Räumungsbefehl erteilt?

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Fragen zur Polizeiaktion

Gemäss dem kantonalen Polizeigesetz und dem Polizeivertrag zwischen Stadt und Kanton liegt die Polizeihoheit weiterhin bei der Gemeinde. Diese ist für die „strategischen“ Entscheide („Entscheid über die Steuerung von Einsätzen bei sensiblen Einzelereignissen“) zuständig, während der Kantonspolizei die „operativen und taktischen Entscheide“ zustehen. Es ist also anzunehmen, dass der RGM-Gemeinderat den Befehl zur Räumung erteilte. Er wird sich dabei zu seiner Entlastung auf das Schreiben der Präsidien der eidg. Räte berufen. Diese hätten aber kaum noch in der laufenden Woche eine gerichtliche Räumung erzwingen können. Denn die Hoheit über den Bundesplatz liegt bei der Stadt.

Auch der Berner Gemeinderat hat - wenn auch zögerlich und widerwillig, den Klimanotstand ausgerufen. In einer Notstandssituation geht das Recht sich zu wehren über untergeordnete Reglemente. Und zu den Klagen im Bundeshaus über die "Rechtsverletzungen" der Besetzrinnen und Besetzer: Wie viele zwingende und wichtige Bestimmungen in der Bundesverfassung haben die eidg. Räte über Jahrzehnte nie oder nur lückenhaft umgesetzt, z.B. die existenzsichernde AHV für alle (Art. 112 BV)  oder die Alpeninitiative (Art. 84 BV)! Da wären etwas leisere Töne bei der Kritik an der Klimajugend mehr als angebracht.

Luzius

Aus den Forderungen der Klimajugend: Netto 0 bis 2030


Wir fordern netto 0 Treibhausgasemissionen bis 2030, damit die Schweiz nur noch so viel Emissionen ausstösst, wie die Natur aufnehmen kann.
Wir fordern, dass die Schweiz bis 2030 im Inland netto 0 Treibhausgasemissionen ohne Einplanung von Kompensationstechnologien verursacht. Die netto Treibhausgasemissionen müssen zwischen 1.1.2020 und 1.1.2024 um mindestens 13% pro Jahr sinken, und danach um mindestens 8% pro Jahr sinken bis 1.1.2030. Alle Anteile verstehen sich relativ zu den Emissionen von 2018.

2015 hat die Schweiz mit einer Vielzahl anderer Staaten das Pariser Abkommen unterzeichnet. Dieses verpflichtet die Vertragspartner*innen zur Mithilfe, die globale Erwärmung im Vergleich zum vorindustriellen Niveau auf deutlich unter 2°C zu begrenzen, angestrebt wird eine Begrenzung auf unter 1.5°C.

Eine Begrenzung auf eine Erwärmung von 1.5°C würde laut dem Bericht des IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change) zu massiv weniger negativen Folgen führen.

Um dies zu erreichen, muss bei der Hauptursache für die globale Erwärmung angesetzt werden: Den Treibhausgasemissionen (THGE). Der Ausstoss muss ab sofort erheblich gesenkt werden, um schliesslich netto null THGE zu erreichen. Es dürfen also nicht 

mehr THGE ausgestossen werden, als durch die natürliche Speicherung in Wäldern, Gewässern und Böden wieder nachhaltig kompensiert werden können. Weil Treibhausgase lange in der Atmosphäre verbleiben, ist es wichtig, die THGE möglichst schnell und möglichst stark zu senken. Deshalb fordern wir einen steileren Absenkpfad zu Beginn des Jahrzehnts als in der zweiten Hälfte und netto null THGE bis 2030. Je weniger Treibhausgase wir emittieren, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, die Erwärmung begrenzen zu können und desto weniger stark fallen die Konsequenzen der Klimaerwärmung auf Menschen, Tiere und Pflanzen aus.

Als wohlhabendes und innovatives Land sind die dafür notwendigen Massnahmen für die Schweiz leichter umsetzbar als für die Mehrheit der Länder dieser Erde. Darum haben wir die grosse Chance und die klare Verantwortung, eine Vorreiterrolle in der globalen Klimapolitik einzunehmen. Das von der Schweiz ratifizierte Pariser Abkommen begründet diese Forderung mit dem “Principle of Equity”. Länder mit weniger materiellem Wohlstand gewinnen dadurch mehr Zeit, ihre Emissionen zu reduzieren.