Grün alternative Partei

Aktualisiert: Günstige Wohnungen nur für Leute mit Geld?

Die Genossenschaftssiedlung Mutachstrasse wurde als Pionierprojekt für günstigen Wohnraum angekündigt. Deshalb stimmte das Volk der von uns bestrittenen Überbauung der Schrebergärten zwischen dem Stadtgebiet und Bümpliz zu. Heute zeigt es sich, dass man vor Mietbeginn 40 - 60 000 Franken hinblättern muss.

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Die Überbauung Holligen sollte als Vorbild für die Viererfeld-Überbauung dienen. Die Ausschreibung richtete sich nur an Genossenschaften. Aber den Zuschlag erhielt eine - wie der "Bund" schrieb - "Konzerngenossenschaft", die von der Generalbauunternehmung Halter initiiert wurde und in deren Vorstand heute noch Halter-Leute sitzen. 

Die in der Baurechtsvorlage an den Stadtrat versprochenen relativ günstigen Mietpreise werden zwar eingehalten, dass aber die Mietenden vorherher 40-60'000 Franken in die Genossenschaft einschiessen müssen, wurde verschwiegen. 

Fragen an den Gemeinderat

1. Wusste der Gemeinderat bei der Formulierung der Stadtratsvorlage vom 6. April 2016, dass zu
den verbindlich zugesicherten Mietpreisen noch Anteilscheine in beträchtlicher Höhe erworben
werden müssen. Wenn ja, warum wurde das im Vortrag an den Stadtrat verschwiegen?

2. Ist der Gemeinderat bereit, bei fehlendem Eigenkapital der Mietenden die Anteilscheine zu
bevorschussen?

3. Wie beurteilt der Gemeinderat die Tendenz, dass Bau- und Versicherungskonzerne Genossenschaften gründen und vorschieben, um als «gemeinnützige Bauträger» die Vorgaben der
Wohn-Initiative zu erfüllen?

4. Ist der Gemeinderat bereit, bei zukünftigen Wettbewerben Mietergenossenschaften und nicht
gewinnorientierte gemeinnützige Trägerschaften zu bevorzugen?

5. Ist der Gemeinderat bereit, bei der Abgabe von Land im Baurecht oder jeglicher anderen Unterstützung von Wohnbaugenossenschaften Auflagen betreffend eine soziale Durchmischung
zu machen?

Gemeinderat beruft sich in seiner Antwort auf Unwissenheit

Zur ersten Frage verteidigt sich der Gemeinderat mit Unwissenheit. Die Vorschusspflicht sei ihm nicht bekannt gewesen, was bei Vergabe eines Millionenprojektes immerhin erstaunlich anmutet. Allerdings war 2016 noch der kurze bald darauf abgewählte freisinnige Finanzdirektor zuständig.

Zu Frage 2: Mit der im Vortrag an den Stadtrat nicht erwähnten Vorschusspflicht wurden die Regeln nachträglich geändert. Eine Übernahme der Bevorschussung durch die Stadt wäre risikolos, da die Genossenschaft bei Auszug der Mieterschaft das eingeschossene Kapital zurückerstatten muss.

Zu Frage 3: Dass die Huebergassse-Genossenschaft formalrechtlich den Anforderungen genügt, wurde nie bestritten. Es widerspricht aber Treu und Glauben, wenn eine "Konzern-Genossenschaft" den bestehenden mitbietenden echten Genossenschaften vorgezogen wird.

Zu Frage 4: Wenn sich heute im Hinblick auf geplante Grossüberbauungen (Viererfeld, Gaswerkareal etc.) offenbar alle Baukonzerne mit Genossenschaften "ausstatten", scheint es sich um einen lukrativen Markt zu handeln. Genossenschaften selber dürfen (mit kreativem Spielraum) keinen Gewinn machen, sie müssen aber für die Gewinnmargen der Baufirma, der Verwaltung und der mit dem Unterhalt beauftragten Firmen aufkommen.

Zu Frage 5: Die erwähnten Vorgaben zur Vermietung wurden erst kürzlich erlassen und betreffen den vorliegenden Fall nicht mehr. Zudem stellt sich die Frage der Durchsetzungsmöglichkeit dieser Vorgaben. Wenn z. B. eine Vorschusspflicht von mehreren 10'000 Franken die Mitinteressentenschaft bereits selektioniert, nützen die schönsten Richtlinien nichts.

Letzte Aktualisierung 2. 12. 2019